REGELN auf dem Zeltlagerplatz "unsere welt"

Das Zusammenleben einer großen Zahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auf dem Zeltlagerplatz "unsere welt" erfordert eine Reihe von Absprachen und Regelungen, die von allen eingehalten werden. Die folgenden Regeln sind Bestandteil des Belegungsvertrages.
Beachtet auch die Hinweise zum Schwimmen und Wattwandern

1. Geschirrabwäsche

Wascht bitte Geschirr und Besteck nur in der Abwaschanlage ab, und nur gruppenweise, nicht einzeln.
Wascht bitte nicht unter fließendem Wasser ab, sondern in -verschlossenen- Spülbecken, Schüsseln oder Eimern; denn Wasser ist ein kostbares Gut -besonders auf der Insel- und wir wollen es nicht verschwenden.

2. Fundsachen

Gebt gefundene Wertsachen -Uhren, Brillen, Geldbörsen etc.- bitte im Büro ab. Gefundene Handtücher, Kleidungsstücke usw. sollten am Fundsachenständer in der Geschirrabwaschanlage aufgehängt werden.

3. Sauberkeit auf dem Zeltplatz

Jede Gruppe ist für die Sauberkeit in den eigenen Zelten, im eigenen Dorf und darum herum verantwortlich.
Gelegentlich ist die Reinigung des gesamten Lagerplatzes erforderlich. Dazu werden Termine verabredet. Wir bitten alle, sich solidarisch an dieser Arbeit zubeteiligen.
Vor der Abreise erwarten wir eine gründliche Endreinigung in den Zelten und Dörfern. Dazu gehört das Aufstapeln der Paletten in der Mitte des Dorfplatzes, das Durchharken des Zeltbodens und das Aufräumen eures Dorfplatzes.

4. Müll

Die Gemeinden auf Föhr bemühen sich sehr um die Mülltrennung. Auch auf unserem Platz gibt es eine getrennte Sammlung des Mülls. Achtet bitte darauf, dass jede Müllart in die dafür vorgesehenen Behälter kommt.

5. Essenstransportwagen

Die Wagen sind ausschließlich zum Transport des Essens bestimmt. Nach den Mahlzeiten müssen sie wieder im Küchenbereich abgestellt werden, damit sie für die nächste Essenszeit zur Verfügung stehen.

6. Grillgeräte

Die auf dem Platz vorhandenen Grillgeräte können nach Absprache mit dem Büro benutzt werden.

7. Mehrzweckhalle

Die Halle steht allen Gruppen nach Anmeldung im Büro zur Verfügung. In der Halle ist das Rauchen nicht erlaubt. Nach der jeweiligen Benutzung ist die Halle besenrein zu hinterlassen.

8. Waschmaschine und Tümmler

Im Kellerraum der Mehrzweckhalle stehen zwei Münzwaschmaschinen und ein Tümmler zur Verfügung - allerdings nur für Betreuerinnen und Betreuer. Für die Benutzungszeiten liegen Listen zur Eintragung im Belegerbüro aus. Münzen sind im Büro erhältlich.

9. Fahrräder

Aus Sicherheitsgründen darf auf dem Platz nicht mit Fahrrädern gefahren werden. Stellt bitte keine Fahrräder zwischen den Zelten ab, sondern ausschließlich an den dafür vorgesehenen Fahrradständern am Platzeingang.

10. Parkplatz

Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger sind auf dem gekennzeichneten Parkplatz abzustellen - keinesfalls neben dem Büro.

11. Düne und Feuchtgebiet

Der Zeltlagerplatz ist gegen die Nordsee durch eine Naturdüne geschützt. Der Bewuchs (u.a. Strandhafer) hält den Sand fest und ist daher lebenswichtig für den Erhalt der Düne und den Schutz unseres Platzes. Deshalb ist das Betreten der Düne und des Wäldchens nicht erlaubt!
Als Weg zum Strand bitte NUR den Überweg benutzen!
Zu unserem Platz gehört auch ein Feuchtbiotop, das Lebensraum für viele Tiere ist. Wir haben es mit einer Pfahlreihe und Hinweisschildern vom Platz abgetrennt.
Vernünftige Menschen betreten das Feuchtgebiet nicht und den anderen ist es verboten!

12. Landwirtschaftliche Flächen

Der Platz ist umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen, die nicht betreten werden dürfen.
Auch bitten wir darum, die Tiere auf den Weiden in Ruhe zu lassen. Diese Regeln sollen uns helfen, das gute Verhältnis zu den Bauern am Ort zu erhalten.

13. Das Wetter auf der Insel

Nordseeklima ist Reizklima. Das ist gesund, bringt aber auch Probleme mit sich. Die Kinder und Jugendlichen brauchen einige Tage der Akklimatisierung. Daher sollte in den ersten drei Tagen auf das Baden verzichtet werden. Bei Mädchen kann es durch den Klimawechsel unerwartet zum Einsetzen der Menstruation kommen.
Da auf der Insel auch bei schönem Wetter fast immer ein kühler Wind weht, wird die Kraft der Sonne meistens unterschätzt. Daher sollte man sich nicht zu lange ungeschützt der Sonne aussetzen - 20 bis 40 Minuten sind je nach Hauttyp die Höchstgrenze. Also immer rechtzeitig eine Kopfbedeckung aufsetzen und besonders Nacken und Schultern schützen.
Bei heißem Wetter wird es als sehr angenehm empfunden, wenn es im Zelt Durchzug gibt -aber Vorsicht: Das kann leicht zu Erkältungen führen !
Abends sollte auf wärmere Bekleidung geachtet werden -Barfußlaufen am Abend kann leicht zu einer Erkältung führen.

14. Telefon

Leider können wir wegen der Größe des Platzes keine Anrufe für Teilnehmerinnen und Teilnehmer entgegennehmen, da sonst kein geordneter Bürobetrieb mehr möglich ist. Anrufe von Eltern können nur in dringenden Ausnahmefällen weitergeleitet werden.
Die Leiterinnen und Leiter der Gruppen können das Telefon im Belegerbüro für Zwecke ihrer Gruppe nutzen.
Für private Gespräche gibt es ein öffentliches Kartentelefon außerhalb des Wirtschaftsgebäudes neben dem Belegerbüro.

15. Postanschrift

Die Anschrift unseres Platzes lautet:
Zeltlagerplatz "unsere welt"
Gruppe .....
25938 Nieblum / Föhr
Wir bitten sehr darum, dass der Name der Gruppe immer mit angegeben wird, da uns sonst die Weiterleitung der Post unnötig viel Arbeit macht.

16. Rauchverbot

Auf dem Platz herrscht Rauch-Verbot.

17. Brandschutz und Notfallhilfe

Brandschutz ist gerade in einem Zeltlager mit Kindern und Jugendlichen äußerst wichtig. Zelte geraten leicht in Brand - besonders bei trockenem Wetter - und die Folgen können schrecklich sein. Auch auf eine schnelle Hilfe bei Unfällen solltet ihr vorbereitet sein. Macht euch deshalb bitte mit den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen auf dem Platz vertraut:
In jedem Dorf steht -am Dorfeingang -ein Feuerlöscher bereit. Bitte helft mit, diese Feuerlöscher vor Missbrauch zu schützen, damit sie im Ernstfall auch funktionsfähig sind. Bei missbräuchlich ausgelösten Feuerlöschern stellen wir unseren Belegerinnen und Belegern die Kosten für die Nachfüllung in Rechnung. Beachtet bitte auch die folgenden Verbote, die dem Brandschutz dienen:

18. Gesetzliche Regelungen

Für den Zeltlagerplatz "unsere welt"bei Nieblum auf Föhr gilt die
Landesverordnung zum Schutze von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Jugend und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein vom 6.10.1994.
Weiter gilt für unseren Platz die
Richtlinie für die Durchführung der Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung -Heimrichtlinie -
des Landes Schleswig-Holstein vom 19.1.1995.
Beide Richtlinien können im Büro eingesehen werden und sind Bestandteil des Belegungsvertrags.

...und zum Schluss noch eine Bitte

Bitte beachtet die aufgeführten Punkte, die ein reibungsloses Miteinander auf dem Zeltlagerplatz "unsere welt" gewährleisten sollen, und besprecht sie in euren Gruppen.

...und einen Wunsch

Wir wünschen euch einen schönen und erlebnisreichen Aufenthalt auf dem Zeltlagerplatz "unsere welt" und der schönen Nordseeinsel Föhr - und immer gutes Wetter, für das wir leider nicht garantieren können.