REGELN auf dem Zeltlagerplatz "unsere welt"
Das Zusammenleben einer großen Zahl von Kindern, Jugendlichen
und Erwachsenen auf dem Zeltlagerplatz "unsere welt"
erfordert eine Reihe von Absprachen und Regelungen, die von allen
eingehalten werden.
Die folgenden Regeln sind Bestandteil des Belegungsvertrages.
Beachtet auch die Hinweise zum
Schwimmen und Wattwandern
1. Geschirrabwäsche
Wascht bitte Geschirr und Besteck nur in der Abwaschanlage ab, und nur gruppenweise, nicht einzeln.
Wascht bitte nicht unter fließendem Wasser ab, sondern in -verschlossenen- Spülbecken, Schüsseln oder Eimern; denn Wasser ist ein kostbares Gut -besonders auf der Insel- und wir wollen es nicht verschwenden.
2. Fundsachen
Gebt gefundene Wertsachen -Uhren, Brillen, Geldbörsen etc.- bitte im Büro ab. Gefundene
Handtücher, Kleidungsstücke usw. sollten am Fundsachenständer in der
Geschirrabwaschanlage aufgehängt werden.
3. Sauberkeit auf dem Zeltplatz
Jede Gruppe ist für die Sauberkeit in den eigenen Zelten, im eigenen Dorf und darum herum
verantwortlich.
Gelegentlich ist die Reinigung des gesamten Lagerplatzes erforderlich. Dazu werden Termine
verabredet. Wir bitten alle, sich solidarisch an dieser Arbeit zubeteiligen.
Vor der Abreise erwarten wir eine gründliche Endreinigung in den Zelten und Dörfern.
Dazu gehört das Aufstapeln der Paletten in der Mitte des Dorfplatzes, das Durchharken des
Zeltbodens und das Aufräumen eures Dorfplatzes.
4. Müll
Die Gemeinden auf Föhr bemühen sich sehr um die Mülltrennung. Auch auf unserem
Platz gibt es eine getrennte Sammlung des Mülls. Achtet bitte darauf, dass jede
Müllart in die dafür vorgesehenen Behälter kommt.
5. Essenstransportwagen
Die Wagen sind ausschließlich zum Transport des Essens bestimmt. Nach den Mahlzeiten
müssen sie wieder im Küchenbereich abgestellt werden, damit sie für die
nächste Essenszeit zur Verfügung stehen.
6. Grillgeräte
Die auf dem Platz vorhandenen Grillgeräte können nach Absprache mit dem Büro
benutzt werden.
7. Mehrzweckhalle
Die Halle steht allen Gruppen nach Anmeldung im Büro zur Verfügung. In der Halle ist
das Rauchen nicht erlaubt. Nach der jeweiligen Benutzung ist die Halle besenrein zu hinterlassen.
8. Waschmaschine und Tümmler
Im Kellerraum der Mehrzweckhalle stehen zwei Münzwaschmaschinen und ein Tümmler
zur Verfügung - allerdings nur für Betreuerinnen und Betreuer.
Für die Benutzungszeiten liegen Listen zur Eintragung im Belegerbüro aus.
Münzen sind im Büro erhältlich.
9. Fahrräder
Aus Sicherheitsgründen darf auf dem Platz nicht mit Fahrrädern gefahren werden.
Stellt bitte keine Fahrräder zwischen den Zelten ab, sondern ausschließlich an den
dafür vorgesehenen Fahrradständern am Platzeingang.
10. Parkplatz
Alle Kraftfahrzeuge und Anhänger sind auf dem gekennzeichneten Parkplatz abzustellen -
keinesfalls neben dem Büro.
11. Düne und Feuchtgebiet
Der Zeltlagerplatz ist gegen die Nordsee durch eine Naturdüne geschützt. Der
Bewuchs (u.a. Strandhafer) hält den Sand fest und ist daher lebenswichtig für
den Erhalt der Düne und den Schutz unseres Platzes. Deshalb ist das Betreten der
Düne und des Wäldchens nicht erlaubt!
Als Weg zum Strand bitte NUR den Überweg benutzen!
Zu unserem Platz gehört auch ein Feuchtbiotop, das Lebensraum für viele Tiere ist.
Wir haben es mit einer Pfahlreihe und Hinweisschildern vom Platz abgetrennt.
Vernünftige Menschen betreten das Feuchtgebiet nicht und den anderen ist es verboten!
12. Landwirtschaftliche Flächen
Der Platz ist umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen, die nicht betreten werden
dürfen.
Auch bitten wir darum, die Tiere auf den Weiden in Ruhe zu lassen. Diese Regeln sollen uns helfen,
das gute Verhältnis zu den Bauern am Ort zu erhalten.
13. Das Wetter auf der Insel
Nordseeklima ist Reizklima. Das ist gesund, bringt aber auch Probleme mit sich. Die Kinder und
Jugendlichen brauchen einige Tage der Akklimatisierung. Daher sollte in den ersten drei Tagen
auf das Baden verzichtet werden. Bei Mädchen kann es durch den Klimawechsel unerwartet zum
Einsetzen der Menstruation kommen.
Da auf der Insel auch bei schönem Wetter fast immer ein kühler Wind weht, wird die
Kraft der Sonne meistens unterschätzt. Daher sollte man sich nicht zu lange ungeschützt
der Sonne aussetzen - 20 bis 40 Minuten sind je nach Hauttyp die Höchstgrenze.
Also immer rechtzeitig eine Kopfbedeckung aufsetzen und besonders Nacken und Schultern
schützen.
Bei heißem Wetter wird es als sehr angenehm empfunden, wenn es im Zelt Durchzug gibt -aber
Vorsicht: Das kann leicht zu Erkältungen führen !
Abends sollte auf wärmere Bekleidung geachtet werden -Barfußlaufen am Abend kann leicht
zu einer Erkältung führen.
14. Telefon
Leider können wir wegen der Größe des Platzes keine Anrufe für
Teilnehmerinnen und Teilnehmer entgegennehmen, da sonst kein geordneter Bürobetrieb mehr
möglich ist. Anrufe von Eltern können nur in dringenden Ausnahmefällen
weitergeleitet werden.
Die Leiterinnen und Leiter der Gruppen können das Telefon im Belegerbüro für
Zwecke ihrer Gruppe nutzen.
Für private Gespräche gibt es ein öffentliches Kartentelefon außerhalb
des Wirtschaftsgebäudes neben dem Belegerbüro.
15. Postanschrift
Die Anschrift unseres Platzes lautet:
Zeltlagerplatz "unsere welt"
Gruppe .....
25938 Nieblum / Föhr
Wir bitten sehr darum, dass der Name der Gruppe immer mit angegeben wird, da uns sonst die
Weiterleitung der Post unnötig viel Arbeit macht.
16. Rauchverbot
Auf dem Platz herrscht Rauch-Verbot.
17. Brandschutz und Notfallhilfe
Brandschutz ist gerade in einem Zeltlager mit Kindern und Jugendlichen äußerst wichtig.
Zelte geraten leicht in Brand - besonders bei trockenem Wetter - und die Folgen können
schrecklich sein. Auch auf eine schnelle Hilfe bei Unfällen solltet ihr vorbereitet sein.
Macht euch deshalb bitte mit den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen auf dem Platz vertraut:
- Feuerlöscher
- Alarmplan
- Verbandskasten
- Aushänge mit Rufnummern und Anschriften
In jedem Dorf steht -am Dorfeingang -ein Feuerlöscher bereit. Bitte helft mit, diese
Feuerlöscher vor Missbrauch zu schützen, damit sie im Ernstfall auch
funktionsfähig sind. Bei missbräuchlich ausgelösten Feuerlöschern
stellen wir unseren Belegerinnen und Belegern die Kosten für die Nachfüllung
in Rechnung. Beachtet bitte auch die folgenden Verbote, die dem Brandschutz dienen:
- Offenes Feuer und Rauchen in den Zelten ist absolut verboten!
Das Rauchverbot auf dem Platz dient auch dem Brandschutz.
- Gasflaschen und Kochstellen in den Zelten sind verboten!
18. Gesetzliche Regelungen
Für den Zeltlagerplatz "unsere welt"bei Nieblum auf Föhr gilt die
Landesverordnung zum Schutze von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen
des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Jugend und Gesundheit des Landes
Schleswig-Holstein vom 6.10.1994.
Weiter gilt für unseren Platz die
Richtlinie für die Durchführung der Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung
-Heimrichtlinie -
des Landes Schleswig-Holstein vom 19.1.1995.
Beide Richtlinien können im Büro eingesehen werden und sind Bestandteil des Belegungsvertrags.
...und zum Schluss noch eine Bitte
Bitte beachtet die aufgeführten Punkte, die ein reibungsloses Miteinander auf dem
Zeltlagerplatz "unsere welt" gewährleisten sollen, und besprecht sie in
euren Gruppen.
...und einen Wunsch
Wir wünschen euch einen schönen und erlebnisreichen Aufenthalt auf dem
Zeltlagerplatz "unsere welt" und der schönen Nordseeinsel Föhr -
und immer gutes Wetter, für das wir leider nicht garantieren können.