Allgemeine Geschäftsbedingungen – a g b
Für die Belegung des zeltlagerplatzes “unsere welt“ durch Jugendverbände und -vereine, Sportvereine
und Schulen gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen – agb.
Zustandekommen des Belegungsvertrages
Grundlage eines Belegungsvertrages ist eine schriftliche, mündliche oder elektronische Belegungsund
Terminanfrage beim zeltlagerverein “unsere welt“ e.v. (folgend „Verein“ genannt). Nach
mündlicher oder schriftlicher Einigung wird durch den Verein ein Belegungsvertrag gefertigt.
Je nach Wunsch wird ein Vertrag mit Selbstversorgung oder Versorgung durch den Verein ausgefertigt.
Der jeweilige Belegungsvertrag wird dem Beleger unterschrieben per Post zugesandt. Der Beleger sendet den von ihm ebenfalls unterschriebenen Vertrag binnen 14 Tagen zurück an den Verein.
Vertragsinhalt
Folgende vor Vertragsabschluss bekannte Angaben werden durch den Verein im Vertrag aufgenommen
oder vor Rücksendung des unterschriebenen Vertrags durch den Beleger ergänzt:
– Name und Sitz des Vereins, Anschrift des Zeltlagerplatzes,
– Name und Anschrift des Belegers und Rechnungsempfängers,
– An- und Abreisedatum, Anzahl der Teilnehmer incl. Betreuer sowie Anzahl der Betreuer,
– durch den Beleger genutzte Gebäude und Flächen des Zeltlagerplatzes,
– Art und Anzahl der gemieteten Zelte,
– Anzahl der vom Beleger mitgebrachten eigenen Zelte,
– Anzahl der ggf. benötigten Paletten und Schaumstoffmatten für mitgebrachte Zelte,
– Name und Anschrift des verantwortlichen Leiters der Belegung,
– Bankverbindung des Vereins,
– Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Nachträgliche Veränderungen zu den im Vertrag gemachten Angaben, sowie „Besondere Vereinbarungen“
haben schriftlich zu erfolgen und sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den
Verein rechtsgültig. Sie sind Vertragsbestandteil. Fristen und andere Regelungen der agb, insbesondere
Ausfallkosten, sind hierbei zu beachten.
Im Vertrag werden die vereinbarten Preise für Platznutzung und Mieten sowie verbrauchsunabhängige
Kosten und eine einmalige Energiekostenpauschale aufgeführt.
Leistungen und Preise
Der Verein stellt dem Beleger den Kinder- und Jugendzeltlagerplatz "unsere welt" (folgend Platz
genannt) in 25938 Nieblum auf Föhr gegen Nutzungsgebühr zur Verfügung.
Welche Gebäude und Flächen genutzt werden, wird im Vertrag festgelegt. Sind zum gleichen
Zeitpunkt mehrere Beleger auf dem Platz, werden die Gebäude und Flächen, die zur gemeinsamen
Nutzung geeignet sind, auf der Grundlage einer Absprache zwischen allen Belegern vor Ort gemeinsam
genutzt. Hierzu werden vom Verein ggf. Nutzungspläne ausgehängt.
Gegen Miete stellt der Verein Gruppenschlafzelte mit ca. 17 qm + 9 qm Vorzelt sowie
Mehrzweckzelte mit 30 bis 50qm, zur Verfügung.
Im Mietpreis der Schlafzelte sind enthalten:
– Eine Schaumstoffauflage pro Person,
– eine Schlafpalette für je 2 Personen,
– eine Kofferpalette für 6 Personen und
– eine Garnitur Tische und Bänke für ca. 8 Personen.
Das genannte Zeltzubehör wird personenbezogen, nur für Personen in gemieteten Zelten, berechnet.
Im Mietpreis der Mehrzweckzelte sind Licht und Stromanschluss enthalten.
Alle Zelte sind mit den nötigen Sturmleinen ausgestattet.
Spannbettlaken können beim Verein gemietet werden.
Verwendet der Beleger eigene Zelte, können beim Verein Holzpaletten und Schaumstoffauflagen
gemietet werden. Ein Anspruch auf Ausstattung eigener Zelte mit Paletten durch den Verein
besteht nicht.
Eigene Zelte können nur nach Absprache mit dem Verein aufgestellt werden. Es sind nur Zelte mit
Zeltlagercharakter erlaubt, keine Campingplatzzelte. Für die Sicherung der eigenen Zelte wird vom
Verein kein Material zur Verfügung gestellt. Dieses ist mitzubringen oder vor Ort im Handel zu
beschaffen.
Benutzt der Beleger Elektrogeräte mit starkem Stromverbrauch (Heizlüfter, Wäschetrockner, veraltete
Kühlschränke) in seinen Zelten, wird eine Mehrkostenpauschale erhoben.pt
Bei Nutzung einer der kleinen Küchen (Selbstkocherküchen) hat der Beleger die Kosten für das
benötigte Flüssiggas bzw. den Stromverbrauch gemäß Zählerstand zu tragen.
Bei Nutzung der großen Küche kann ein Großzelt (Gelenkbinder) in unmittelbarer Nähe der Küche gemietet werden. In diesem Zelt ist der Boden mit Verbundsteinen gepflastert.
Zahlungsmodalitäten und Rücktrittskosten
75 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages sind bis 6 Wochen vor Beginn der Belegung auf
das Konto des Vereins zu zahlen. Der Restbetrag wird mit Ende der Belegung fällig und ist
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die ptKontoverbindung
des Vereins lautet:
Zeltlagerverein "unsere welt" e.v.
Nord » Ostsee Sparkasse Nieblum/Föhr
BLZ 217 500 00 – Kontonummer 95 006 334
Tritt der Beleger von diesem Vertrag zurück, berechnet der Verein bei
– Absagen bis 8 Wochen vor Belegungsbeginn 10%,
– Absagen bis 6 Wochen 25% und
– bei späterer Absage 30%
des voraussichtlichen Rechnungsbetrages als Ausfallkosten.
Bei Rücktritt während der Belegung – auch einzelner Teilnehmer – ist der volle Rechnungsbetrag zu zahlen.
Haftungspflichten des Belegers
Für Schäden an den gemieteten Zelten, Holzpaletten und Spannbettlaken haftet der Beleger. Dieses
gilt für Schäden jeder Art, auch Sturm- und Wasserschäden. Hierfür ist im Vorwege für
ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Für Belegungen die in Vollverpflegung durch den
Verein versorgt werden, übernimmt der Verein diese Versicherung.
Der Beleger übernimmt die Haftung für sämtliche Sach- und Körperschäden, die von seinen
Teilnehmer/innen oder Betreuer/innen verursacht werden. Der Beleger sorgt auch hier für ausreichenden Haftpflicht-Versicherungsschutz.
Pflichten des Belegers
Der Beleger verrichtet alle notwendigen Arbeiten mit eigenen Kräften. Er ist für die ordentliche,
fachgerechte und pflegliche Behandlung des Platzes, des Dünenbereiches, des Strandes, der
Gebäude, der Zelte sowie aller Einrichtungen und Gerätschaften verantwortlich.
Reinigungsmittel und -gerätschaften sowie Toilettenpapier sind vom Beleger zu stellen.
Vor der Abreise ist eine Grundreinigung der Gebäude und des Platzes vorzunehmen. Erfolgt diese
nicht oder nur ungenügend, wird der Verein die ihm entstehenden Kosten für die Reinigung dem
Beleger in Rechnung stellen.
Die vom Verein zur Verfügung gestellten Zelte sind vom Beleger selbst auf- und abzubauen.
Schließt sich eine andere Belegung an, so sind mit dem Verein und dem Nachbeleger Absprachen
bezüglich des gemeinsamen Umbauens der Zelte zu treffen. Nachbeleger kann auch der Verein
sein.
Der Beleger ist für die Sauberkeit und Mülltrennung auf dem Zeltlagerplatz mit seinen Einrichtungen
und dem Strandbereich verantwortlich. Aus hygienischen Gründen sind die Geschirrabwaschanlagen
ausschließlich zur Geschirrabwäsche zu benutzen.
Der Beleger sorgt für Einhaltung des Betretungsverbotes für den Bereich der Dünen und des
Feuchtbiotops.
Der Beleger trägt die Verantwortung dafür, dass seine Teilnehmer/innen gegen Unfälle versichert sind. Er überzeugt sich durch ärztliches Attest davon, dass alle Teilnehmer/innen und Betreuer/innen frei von ansteckenden Krankheiten sind und keine Bedenken gegen eine Teilnahme am Zeltlager bestehen. Etwaige Kosten wegen ärztlicher Behandlung von Teilnehmer/innen und Betreuer/
innen gehen zu Lasten des Belegers, soweit sie nicht von Krankenkassen, Versicherungen oder
den Betroffenen selbst beglichen werden.
Gesetzliche Bestimmungen und Regeln auf dem Platz
Jede Gruppe ist frei, ihre Arbeit den eigenen Grundsätze und Konzeptionen entsprechend zu gestalten,
soweit nicht die Arbeit anderer Gruppen auf dem Zeltplatz beeinträchtigt wird. Zur Vermeidung
von Konflikten sind ggf. Absprachen zu treffen und notwendige Einschränkungen in Kauf zu
nehmen.
Die organisatorische und pädagogische Leitung, die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht gegenüber den
teilnehmenden Kinder und Jugendlichen liegen ausschließlich in den Händen des Belegers. Er
sorgt für ein rücksichtsvolles Verhalten seiner Teilnehmer/innen auch außerhalb des
Zeltlagerplatzes und für ein harmonisches und rücksichtsvolles Zusammenleben mit anderen
Gruppen, die gleichzeitig den Zeltplatz nutzen.
Der Beleger ist insbesondere verpflichtet, gesetzliche oder behördliche Auptflagen einzuhalten. Er
verpflichtet sich, die satzungsgemäßen Ziele des Vereins einzuhalten. Etwaige Konsequenzen aus
deren Nichtbeachtung hat er allein zu tragen und dem Verein daraus entstehende Schäden zu ersetzen.
Die Hinweise des Vereins für die Benutzung des Zeltlagerplatzes sowie die Landesverordnung zum
Schutze von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und die Heimrichtlinie sowie der
Badeerlass des Landes Schleswig-Holstein sind Bestandteil des Vertrages. Dies gilt auch für alle
gesetzlichen Vorschriften zur Nutzung und zum Betrieb eines Zeltlagerplatzes, insbesondere die
Brandschutzbestimmungen. Der Beleger verpflichtet sich, den zwingend vorgeschriebenen Zeltabstand
von 3 m einzuhalten. Die Zeltdörfer sind so aufzustellen, dass jedes Zelt durch ein Feuerwehrfahrzeug
erreicht werden kann. Hierfür sind Brandgassen zu den Zeltdörfern in einer Breite
von 5 m einzurichten.
Mobile Kochstellen und Heizkörper, die mit Flüssiggas oder anderen flüssigen oder gasförmigen
Brennstoffen betrieben werden, sind auf dem gesamten Zeltlagerplatz verboten. In den Zelten darf
kein Feuer gemacht und dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten oder Gase gelagert werden.
Auf dem gesamten Zeltlagerplatz besteht Rauchverbot!
Der Beleger sorgt für eine den Vorschriften entsprechende Badeaufsicht. Die Verantwortung für
Wattwanderungen seiner Teilnehmer/innen und Betreuer/innen trägt der Beleger.
Der Beleger verpflichtet sich, die hygienischen Bestimmungen für die Großküchennutzung einzuhalten.
Hierzu wird ihm zu Beginn seiner Belegung ein Merkblatt ausgehändigt.
Wohnmobile und Wohnanhänger dürfen auf dem Zeltplatz nicht benutzt werden. Das Befahren des
Zeltlagerplatzes mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet. Kraftfahrzeuge sind ausschließlich auf dem
ausgewiesenen Parkplatz abzustellen.
Abschließende Regelungen
Der/die verantwortliche Vetreter/in des Vereins auf dem Zeltlagerplatz übt das Hausrecht aus,
dessen bzw. deren Anordnungen sind Folge zu leisten.
Bei groben Verstößen gegen diesen Vertrag, die durch den Beleger oder durch Teilnehmer/innen
oder Betreuer/innen verursacht werden, behält sich der Verein ein außerordentliches Kündigungsrecht
und die Möglichkeit der Aufforderung zum Verlassen des Zeltplatzes vor.
Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. Das Anschreiben zum Vertrag ist Bestandteil
des Vertrages. Erfüllungsort ist Nieblum/Föhr. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem
Vertrag ist für beide Teile Hamburg.
Preise für Platzbenutzung, Versorgung und Mieten werden aufgrund der jeweils gültigen Preisliste
festgelegt. Sie ist im Internet unter www.zeltlagerverein.de veröffentlicht und Bestandteil des
Vertrages. Sie liegt dem ausgefertigten Vertrag bei.
Der Verein behält sich das Recht vor, die agb zu ändern und gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
Sie sind in der jeweils geltenden Fassung Bestandteil des Vertrages.